Gericht: Spieler erhält keinen Schadensersatz nach Foul im Amateurfußball

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Das Landgericht Ellwangen entschied, dass ein Spieler nach einem Foul im Amateurfußball keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Der Vorfall ereignete sich während eines Spiels zwischen dem SSV Stimpfach und dem SV Brettheim im Oktober 2024.

Ein Spieler erlitt nach einem Foul einen Schienbeinbruch. Das Gericht wies die Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ab, da es kein schuldhaftes Verhalten des Beklagten feststellen konnte. Der Schiedsrichter hatte das Foul lediglich mit einer gelben Karte geahndet.

Der SV Brettheim zeigte sich erleichtert über das Urteil. Daniel Barthelmeß, ein Sprecher des Vereins, sagte: „Ich bin sehr froh über diese Zurückweisung, weil es unseren Sport ein Stück weit kaputt machen würde, wenn man als Spieler für sowas verklagt wird.“

Der gefoulte Spieler bezeichnete das Foul als „brutal und rücksichtslos“ und äußerte seine Unzufriedenheit mit der Entscheidung des Gerichts. Das Gericht hörte mehrere Spieler als Zeugen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beobachter erwarten, dass die Parteien möglicherweise in Berufung gehen werden, um eine endgültige Klärung der rechtlichen Verantwortlichkeit zu erreichen.

Lena Richter

Lena ist eine Autorin für Lifestyle und Kultur mit einer Leidenschaft für das Geschichtenerzählen.