Die Bundesregierung plant eine drastische Reform der Mitversicherung, die ab 2028 Ehepartner:innen betrifft und vor allem Frauen in finanziell angespannten Lebenslagen stark belasten könnte. Die beitragsfreie Mitversicherung wird eingeschränkt, um eine Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu schließen.
Wesentliche Fakten:
- Ab 2028 müssen Ehepartner:innen einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen, sofern sie nicht unter bestimmte Ausnahmen fallen.
- Rund 1,6 Millionen Ehepartner:innen könnten von dieser Reform betroffen sein.
- Die jährliche Mehrbelastung für betroffene Familien könnte zwischen 1.200 und 2.500 Euro liegen.
Ausnahmen gelten für Eltern von Kindern unter sieben Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderungen und pflegende Angehörige. Diese Änderungen werden als besonders belastend für Frauen angesehen, die aufgrund ihrer Care-Arbeit oft finanziell benachteiligt sind.
Nina Warken von der Bundesregierung erklärte: „Wir setzen überwiegend auf der Ausgabenseite an.“ Kritiker, wie Dr. Florian Reuther, bezeichnen die geplante Anhebung der Versicherungspflichtgrenze als einen direkten Angriff auf die Wahlfreiheit von Millionen Arbeitnehmern.
Die Reform soll noch vor der Sommerpause 2026 vom Bundestag verabschiedet werden. Der VdK betont: „Leidtragende sind vor allem Frauen, die wegen Erziehungszeiten oder Pflege von Angehörigen nicht arbeiten können.“ Diese Maßnahmen werden Teil eines größeren Sparpakets zur Stabilisierung der GKV sein.
Insgesamt wird die Reform sowohl politisch als auch gesellschaftlich kritisch betrachtet. Die Auswirkungen auf die betroffenen Familien sind bereits jetzt ein zentrales Thema in den politischen Diskussionen.