Die Mütterrente III sorgt für eine Gleichstellung von Eltern mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, und jenen mit jüngeren Kindern in der Rentenberechnung. Ab dem 1. Januar 2027 wird die Reform in Kraft treten, wobei die Auszahlung jedoch erst ab 2028 erfolgt.
Durch die Mütterrente III werden Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder auf bis zu 36 Monate erhöht. Zuvor waren es lediglich 30 Monate. Diese Maßnahme betrifft rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner.
Wichtige Fakten zur Mütterrente III:
- Ein halber Rentenpunkt hat derzeit einen monatlichen Wert von 20,40 Euro.
- Die jährlichen Mehrkosten durch die Mütterrente III belaufen sich auf etwa 5 Milliarden Euro.
- Die Rentenversicherung wird die Anpassung der Renten weitgehend automatisch vornehmen.
Die Mütterrente III wird nicht als separate Sozialleistung gezahlt, sondern als Teil der gesetzlichen Rente. Dies bedeutet, dass sie auch auf andere Sozialleistungen angerechnet werden kann.
Die Reform baut auf den vorherigen Schritten der Mütterrente I und II auf. Bis Mitte 2014 wurden für vor 1992 geborene Kinder in der gesetzlichen Rente nur bis zu 12 Monate Kindererziehungszeit anerkannt.
Diese Maßnahme wird nicht nur künftige Rentnerinnen und Rentner betreffen, sondern auch alle, die bereits heute eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente beziehen. Die Anpassungen zielen darauf ab, Gerechtigkeit in der Rentenberechnung herzustellen.