Ab sofort können Millionen Bürger in Deutschland, die bestimmte Sozialleistungen erhalten, von ihrem monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro befreit werden. Dies betrifft insbesondere Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 sowie das Merkzeichen RF.
Wichtige Informationen zur Ermäßigung:
- Personen mit einem GdB von mindestens 80 und dem Merkzeichen RF zahlen nur 6,12 Euro pro Monat.
- Taubblinde Menschen sind vollständig von der Rundfunkbeitragspflicht befreit.
- Rentner, die Grundsicherung im Alter erhalten, müssen ebenfalls keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
Die Befreiung muss beim Beitragsservice beantragt werden. Der Antrag kann bequem online gestellt werden. Bei unbefristeten Bescheiden gilt die Befreiung für drei Jahre.
Das Merkzeichen RF steht für „Rundfunkbeitrag“ und ist notwendig für die Beantragung einer Ermäßigung. Wer Rente bezieht, muss den vollen Betrag nicht zwingend bezahlen — das gilt auch für Empfänger von Blindenhilfe.
Beamte sind verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Allerdings ist dieser Betrag bereits in ihrer Besoldung berücksichtigt. Schätzungen zufolge profitieren zwischen 300.000 und 500.000 Beamten von diesem System.
Noch bleibt unklar, wie viele Menschen tatsächlich von dieser Regelung Gebrauch machen werden. Die Antragstellung könnte eine Hürde darstellen, da viele möglicherweise nicht über die notwendigen Informationen verfügen.