Taylor Swift hat Markenschutz für ihr Aussehen und ihre Stimme beantragt, um sich gegen den Missbrauch durch Künstliche Intelligenz zu wehren. Die Entscheidung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Anzahl monatlicher Spotify-Nutzer:innen in den letzten zehn Jahren um 700% gestiegen ist, was die Relevanz von Streaming-Diensten in der Musikindustrie verdeutlicht.
Hintergrund:
- Die Streaming-Plattform Spotify hat seit ihrer Gründung im Jahr 2008 Anteile an großen Musikkonzernen vergeben.
- Taylor Swift ist die meistgestreamte Künstlerin auf Spotify, hat jedoch keinen einzigen Song in den Spotify-Top-20.
- Die meistgestreamten Songs auf Spotify stammen im Durchschnitt aus dem Jahr 2016.
Josh Gerben, ein Anwalt für Markenrecht, äußerte sich zu Swifts Antrag und sprach von „Bedrohungen durch künstliche Intelligenz“. Diese Entwicklung könnte nicht nur Auswirkungen auf Swift selbst haben, sondern auch auf andere Künstler in der Branche. Künstliche Intelligenz hat bereits eine große Anzahl an KI-generierten Songs hervorgebracht, was die Frage aufwirft, wie Originalität und Urheberrecht in der digitalen Musiklandschaft geschützt werden können.
Finanzielle Aspekte:
- Universal Music plant, die Hälfte seiner 3.1% Anteile an Spotify zu verkaufen.
- Ein solcher Verkauf könnte bis zu 1.2 Milliarden Euro einbringen.
- Das ursprüngliche Volumen des Aktienrückkaufprogramms von Universal betrug 500 Millionen Euro, wurde aber auf 1.0 Milliarden Euro aufgestockt.
Taylor Swifts Vertrag mit Universal Music beinhaltete eine Klausel, dass Auszahlungen nicht auf Vorschüsse angerechnet werden. Dies zeigt die Komplexität der finanziellen Beziehungen zwischen Künstlern und Plattenfirmen im Zeitalter des Musik-Streamings.
Taylor Swift repräsentiert wie niemand anderes den Popstar einer Zeit, in der es wichtiger ist, überall zu sein, als wirklich herauszustechen. Die neue Retromanie wird künstlich angefacht und wirft Fragen auf über die Zukunft der Popkultur. Ob allerdings auch die Eintragung einer Stimme als Marke vor Gericht Bestand hat, ist bislang noch unklar.