Vermieter müssen Heizkosten ab 2028 teilen

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Die Bundesregierung plant, dass Vermieter 50 Prozent der Heizkosten tragen müssen, um Mieter vor steigenden Betriebskosten zu schützen. Diese Maßnahme wird Teil einer Reform des Heizungsgesetzes sein und soll ab Januar 2028 in Kraft treten.

Aktuell ist die Zufriedenheit in der Regierungskoalition groß, da man einen guten Kompromiss gefunden hat. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betont: „Wer über das Heizungssystem entscheidet, trägt auch die wirtschaftlichen Folgen mit.“ Dies bedeutet, dass Vermieter an den Folgekosten beteiligt werden müssen, wenn sie sich für eine Öl- oder Gasheizung entscheiden.

Wichtige Punkte der neuen Regelung:

  • Die Hälfte der Netzentgelte, der Bio-Kraftstoffe und des CO2-Preises sollen künftig von Vermietern getragen werden.
  • Vermieter müssen die zusätzlichen Kosten in der jährlichen Nebenkostenabrechnung berücksichtigen.
  • Fossile Heizungen dürfen auch weiterhin neu eingebaut werden.

Till Steffen äußerte sich kritisch zur Einigung und erklärte: „Es muss diejenigen treffen, die die Entscheidung über den Energieträger treffen.“ Dies könnte dazu führen, dass einige Vermieter die Kaltmieten erhöhen. So könnte beispielsweise die Gasrechnung eines Zwei-Personen-Haushalts bis 2035 um bis zu 350 Euro steigen.

Zusätzlich plant die Koalition eine Härtefallklausel für unmodernisierte Gebäude mit im Ortsvergleich niedrigen Mieten. Kai Warnecke bezeichnete die Einigung als „große Mogelpackung“ und kritisierte die Auswirkungen auf Mieter. Die Diskussion um klimaneutrale Technologien und Wärmepumpen bleibt weiterhin relevant für zukünftige Entwicklungen im Bereich der Gebäudemodernisierung.

Markus Wagner

Markus ist ein erfahrener Journalist mit über 10 Jahren Erfahrung in der Berichterstattung über globale Nachrichten.