Die Mütterrente III verlängert die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate. Ab dem 1. Januar 2027 haben betroffene Eltern Anspruch auf diese Leistung, die darauf abzielt, die Ungleichbehandlung von Eltern mit Kindern vor und nach 1992 zu beenden.
Für jedes betroffene Kind ergibt sich ein Plus von 0,5 Entgeltpunkten, was aktuell 20,40 Euro brutto pro Monat und Kind entspricht. Rund zehn Millionen Menschen, überwiegend Frauen, sollen von der Mütterrente III profitieren.
Die Reform ist Teil des Rentenpakets 2025. Die Auszahlung der Mütterrente III erfolgt für viele erst ab 2028, wobei die Nachzahlung für das Jahr 2027 rückwirkend im Januar 2028 ausgezahlt wird. Diese Maßnahme wird aus Steuermitteln finanziert.
Die gesetzliche Rentenversicherung kann in vielen Fällen die Ansprüche automatisch erkennen. Dies erleichtert den Zugang zur Mütterrente III erheblich. Die Reform zielt auf einen lange kritisierten Unterschied in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die maximale Kindererziehungszeit für Kinder vor 1992 beträgt nun 36 Monate. Dies stellt einen bedeutenden Fortschritt dar, um die finanzielle Gleichstellung von Familien zu fördern und den Lebensstandard der betroffenen Eltern zu sichern.